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Förderung

Erst beantragen, dann beauftragen: Die wichtigste Förderregel

Bei kaum einem Thema geht so viel Geld verloren wie beim Zeitpunkt des Förderantrags. Wer den Handwerkervertrag unterschreibt, bevor die Förderung beantragt ist, hat den Anspruch in vielen Fällen verspielt. Hier lesen Sie, worauf es ankommt.

Uwe Athanasios MenserProjektleiter18.10.20262 Min. Lesezeit
Dachsanierung eines Mehrfamilienhauses aus der Luft

Warum der Zeitpunkt so wichtig ist

Die Zuschüsse von BAFA und KfW sollen Sanierungen anstoßen, die ohne Förderung nicht stattfinden würden. Deshalb gilt eine einfache Regel: Das Vorhaben darf nicht begonnen haben, bevor der Antrag gestellt ist. Als Beginn zählt dabei nicht der erste Spatenstich, sondern schon der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags.

Genau hier passiert der Fehler: Das Angebot des Heizungsbauers ist gut, der Termin knapp, also wird unterschrieben. Wenige Wochen später stellt sich heraus, dass der Zuschuss für die neue Wärmepumpe damit verloren ist.

Was vor dem Antrag erlaubt ist

Sie müssen nicht im luftleeren Raum planen. Vieles darf und sollte vor dem Antrag passieren:

  • Energieberatung und Sanierungsfahrplan (iSFP)
  • Planungsleistungen und Vor-Ort-Termine
  • Angebote einholen und vergleichen
  • Einen Vertrag mit Vorbehalt der Förderzusage abschließen (aufschiebende oder auflösende Bedingung)

Der letzte Punkt ist entscheidend: Ein Vertrag ist möglich, wenn er ausdrücklich unter der Bedingung steht, dass die Förderung bewilligt wird. Ohne diese Klausel gilt das Vorhaben als begonnen.

Und der Steuerbonus?

Beim Steuerbonus nach § 35c EStG gibt es keinen Antrag vorab. Die Ermäßigung wird über die Steuererklärung geltend gemacht, dafür brauchen Sie eine Bescheinigung des ausführenden Fachbetriebs. Wichtig: Für dieselbe Maßnahme können Sie entweder den Zuschuss oder den Steuerbonus nutzen, nicht beides. Welche Variante sich mehr lohnt, hängt von Ihren Kosten und Ihrer Steuerlast ab.

So gehen Sie vor

  • Vorhaben grob festlegen und Fördermöglichkeiten prüfen
  • Angebote einholen, Verträge nur mit Fördervorbehalt
  • Förderantrag stellen und Bestätigung abwarten
  • Erst dann beauftragen und starten
  • Nach Abschluss Nachweise einreichen und Auszahlung beantragen
Über den Autor
Uwe Athanasios MenserProjektleiter

Uwe begleitet Sanierungen vom ersten Gespräch bis zur Übergabe und kümmert sich darum, dass Förderung, Planung und Handwerk zusammenpassen.

Uwe Athanasios Menser, Projektleiter bei Sanierungspartner Nord
Uwe Athanasios MenserProjektleiter
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