Steuerbonus oder Zuschuss? Die Förderwege für Einzelmaßnahmen im Vergleich
Wer einzelne energetische Maßnahmen umsetzt – etwa neue Fenster, eine Dachdämmung oder eine neue Heizung –, kann dafür in vielen Fällen staatliche Unterstützung erhalten. Grundsätzlich stehen zwei Wege offen: ein Zuschuss aus der Bundesförderung oder eine Ermäßigung der Einkommensteuer. Beide haben Vor- und Nachteile, und für dieselbe Maßnahme können Sie in der Regel nur einen davon nutzen.
Zwei Wege, ein Ziel
Beide Förderwege sollen energetische Sanierungen an bestehenden Wohngebäuden unterstützen. Sie unterscheiden sich aber deutlich darin, wer sie nutzen kann, wann das Geld fließt und welche Formalitäten nötig sind.
Wichtig vorab: Förderprogramme und steuerliche Regelungen werden regelmäßig angepasst. Fördersätze, Höchstbeträge, technische Mindestanforderungen und zuständige Stellen können sich ändern. Die folgenden Informationen geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen weder die Prüfung der aktuellen Konditionen noch eine steuerliche Beratung.
Der Zuschuss: Geld aus der Bundesförderung
Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, an der Anlagentechnik und an der Heizung gibt es im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude Zuschüsse. Je nach Maßnahme sind unterschiedliche Stellen zuständig, derzeit vor allem das BAFA und für den Heizungstausch die KfW. Diese Zuständigkeiten haben sich in der Vergangenheit bereits geändert.
Der Zuschuss steht grundsätzlich verschiedenen Antragstellern offen – neben selbstnutzenden Eigentümern zum Beispiel auch Vermietern oder Wohnungseigentümergemeinschaften. Bei vielen Maßnahmen muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden, der die technischen Anforderungen bestätigt.
- Antrag muss in der Regel vor Beginn der Maßnahme gestellt werden
- Häufig Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich
- Auszahlung nach Abschluss und Nachweis der Maßnahme
- Zusätzliche Boni möglich, zum Beispiel mit individuellem Sanierungsfahrplan
- Auch für Vermieter und Eigentümergemeinschaften nutzbar
Der Vorteil: Sie wissen nach der Zusage relativ genau, mit welchem Betrag Sie rechnen können, und erhalten das Geld als direkte Zahlung. Der Nachteil: Der Ablauf ist formal anspruchsvoller, und Fehler bei der Reihenfolge von Antrag und Auftrag können den Anspruch kosten.
Einzelheiten zum richtigen Zeitpunkt des Antrags haben wir in einem eigenen Ratgeber beschrieben. Hier genügt der Hinweis: Planen Sie den Förderweg ein, bevor Sie Angebote verbindlich annehmen.
Der Steuerbonus: Ermäßigung über die Einkommensteuer
Alternativ können selbstnutzende Eigentümer energetische Maßnahmen über die Einkommensteuer geltend machen. Grundlage ist § 35c des Einkommensteuergesetzes. Seit Einführung der Regelung im Jahr 2020 können 20 Prozent der Aufwendungen verteilt über drei Jahre von der Steuerschuld abgezogen werden, bis zu einem Höchstbetrag je Objekt. Ob diese Werte für Ihr Vorhaben noch gelten, sollten Sie vor Beginn unbedingt prüfen.
- Nur für Eigentümer, die die Immobilie selbst zu Wohnzwecken nutzen
- Das Gebäude muss bei Beginn der Maßnahme eine Mindestzahl von Jahren alt sein
- Kein Antrag vor Baubeginn nötig – die Geltendmachung erfolgt über die Steuererklärung
- Ausführung durch ein Fachunternehmen, das eine Bescheinigung nach amtlichem Muster ausstellt
- Zahlung per Überweisung, keine Barzahlung
Der Vorteil: Der Ablauf ist einfacher, weil vor Beginn der Arbeiten kein Antrag gestellt werden muss. Der Nachteil: Die Ermäßigung wirkt sich nur aus, wenn Sie ausreichend Einkommensteuer zahlen. Außerdem verteilt sich der Effekt über mehrere Jahre, das Geld steht also nicht sofort zur Verfügung.
Welcher Weg passt zu Ihnen?
Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht. Einige Fragen helfen aber bei der Einordnung:
- Nutzen Sie die Immobilie selbst? Wenn nicht, kommt der Steuerbonus in der Regel nicht infrage.
- Zahlen Sie in den nächsten Jahren genug Einkommensteuer, damit sich die Ermäßigung voll auswirkt?
- Haben Sie mit den Arbeiten schon begonnen? Dann ist ein Zuschuss für diese Maßnahme oft nicht mehr möglich.
- Wie hoch fällt der Zuschuss im Vergleich aus, wenn Boni berücksichtigt werden?
- Wie wichtig ist Ihnen, dass das Geld zeitnah fließt?
Zu beachten ist außerdem: Für dieselbe Maßnahme können Sie Zuschuss und Steuerbonus nicht gleichzeitig nutzen. Bei mehreren Maßnahmen kann es aber möglich sein, die Förderwege aufzuteilen – etwa eine Maßnahme über den Zuschuss und eine andere über die Steuer. Ob das in Ihrem Fall sinnvoll und zulässig ist, sollte im Einzelfall geprüft werden, gegebenenfalls zusammen mit Ihrer Steuerberatung.
Typische Stolperfallen
In der Praxis scheitert eine Förderung selten an der Maßnahme selbst, sondern häufiger an Formalien. Fehlende Bescheinigungen, nicht erfüllte technische Mindestanforderungen, Barzahlungen oder ein zu früher Vertragsabschluss gehören zu den häufigsten Gründen. Bewahren Sie Rechnungen, Bescheinigungen und Nachweise deshalb sorgfältig auf und klären Sie die Anforderungen, bevor Sie etwas unterschreiben.